Main description: Die Kommunen leiden unter dramatischer Finanznot, gleichzeitig beklagen Steuerpflichtige den Erfindungsreichtum der Kommunen bei der Erhebung von Steuern und Abgaben. Die DStJG hat auf ihrer Jahrestagung 2011 die Kommunalsteuern und –abgaben einer kritischen Prüfung unterzogen. Die Referenten stellen das Finanzsystem der Kommunen aus rechtlicher und ökonomischer Sicht sowie im Rechtsvergleich dar. Sie erläutern Möglichkeiten und Grenzen der gemeindlichen Steuerautonomie, beleuchten die kommunalen Gegenleistungsabgaben, setzen sich kritisch mit der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer auseinander und diskutieren kommunalsteuerliche Reformmodelle. Aus dem Inhalt Seer, Kommunalsteuern und -abgaben – Einführung und Rechtfertigung des Themas Waldhoff, Das Finanzsystem der Kommunen aus rechtlicher Sicht: Steuern, Abgaben und Finanzausgleich Achatz, Das Finanzsystem der Kommunen im Rechtsvergleich Feld/Fritz, Das Finanzsystem der Kommunen aus ökonomischer Sicht Wernsmann, Möglichkeiten und Grenzen der gemeindlichen Steuerautonomie: Steuererfindungsrechte sowie örtliche Aufwand- und Verbrauchsteuern Henneke, Möglichkeiten und Grenzen der kommunalen Steuerautonomie (Steuerfindungs- und -hebesatzrechte, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) Wieland, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben im System der Kommunalfinanzierung Roser, Kritische Bestandsaufnahme der Gewerbesteuer Bier, Leverkusen Die Gewerbesteuer aus Sicht der Unternehmen Schmehl, Kritische Bestandsaufnahme der Grundsteuer Lang, Bestandsaufnahme der kommunalsteuerlichen Reformmodelle Podiumsdiskussion zur Kommunalsteuerreform Wieland, Kommunale Steuern und kommunale Finanznot – Resümee Hüttemann, Laudatio – aus Anlass der Verleihung des Albert-Hensel-Preises 2011 an Dr. Christoph Moes
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Die Digitalisierung stößt in Deutschland auf manche Hindernisse. Das gilt auch für das Recht der politischen Parteien. Das ändert aber nichts daran, dass die Verfassung richtig verstanden Vorstandswahlen und Satzungsänderungen auf digitalen Parteitagen nicht entgegensteht. Die Annahme eines rechtlichen Zwangs zur Briefwahl nach einem elektronischen Parteitag scheint jedenfalls überprüfungsbedürftig. Die Digitalisierung macht auch vor dem Parteienrecht nicht halt.
Die AfD hat nach scharfer Kritik bei ihrem Bundesparteitag doch Journalisten zugelassen, ohne ihre politischen Präferenzen zu speichern. Die Frage bleibt aber, ob es das Grundgesetz einer politischen Partei erlaubt, die Akkreditierung von Journalisten von deren Bereitschaft abhängig zu machen, die Speicherung sensibler persönlicher Daten zu erlauben. Die Frage ist klar zu verneinen.